"Alle Kinder und Jugendlichen, vom 6. bis 14. Lebensjahr, die einen gültigen DKV-Ausweis besitzen, können das KSpA erlangen. Dabei kann es in jedem Kalenderjahr 1 mal abgelegt werden, zwischen
aufeinanderfolgenden Erwerbsstufen ist eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten einzuhalten." - Quelle siehe Link