Karate-Sportabzeichen


"Alle Kinder und Jugendlichen, vom 6. bis 14. Lebensjahr, die einen gültigen DKV-Ausweis besitzen, können das KSpA erlangen. Dabei kann es in jedem Kalenderjahr 1 mal abgelegt werden, zwischen aufeinanderfolgenden Erwerbsstufen ist eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten einzuhalten." - Quelle siehe Link


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